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Altes erhalten – fachgerecht restauriert in neuem Glanz

Beim Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes erklärt man sich automatisch bereit dieses Bauwerk zu bewahren. Dazu gehört auch es zu restaurieren, wenn es nötig ist. Dabei muss man sich allerdings an einige Auflagen halten, die von Bundesland zu Bundesland variieren.

Die Erhaltungsaufgaben des Denkmalschutzes beschränken sich nicht auf baukünstlerisch herausragende Gebäude, sondern umfassen das historische Bauvolumen in seiner gesamten Breite. Das schlichte Bürgerhaus ist ebenso wenig ausgeschlossen, wie das bäuerliche Anwesen. Dabei muss es sich nicht immer nur um sehr alte Gebäude handeln, auch solche aus jüngerer Zeit können als zeitgeschichtlich bedeutsam und damit schützenswert eingestuft werden. Entscheidend ist der jeweils historische Aussagewert.

Bei Baumaßnahmen an Baudenkmälern sind neben den allgemein gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen die Vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) zu beachten. Dies gilt insbesondere für Veränderungen des Erscheinungsbildes, wie Außenanstrich, neue Fenster, Um- und Anbauten und das Anbringen von Werbeanlagen. Auch wenn Sie für Ihre geplanten Maßnahmen keine klassische Baugenehmigung brauchen, kann dennoch eine Genehmigung nach § 10 NDSchG erforderlich sein. Schon zum Zeitpunkt der ersten Planungen sollte Kontakt mit dem zuständigen Denkmalpfleger des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen Stadt aufgenommen werden.

Grundsätzlich bedeutet „Denkmalschutz”, dass die originale Bausubstanz erhalten bleiben soll. Auch die ursprüngliche Bauweise ist zu erhalten. Technische Hilfsmittel, die der Barrierefreiheit älterer oder beeinträchtigter Menschen dienen, sind eine Ausnahme. Ein Treppenlift wäre in so einem Fall z. B. zulässig.

Eine weitere Bedingung, ist die Verwendung von historischen Baumaterialien, um den Charakter der Immobilie zu erhalten. Moderne Materialien wirken deplatziert und stören das Gesamtbild. Eine fachgerechte Restaurierung erfordert das Verständnis von bautechnischen Zusammenhängen, wobei das Zusammenwirken der unterschiedlichen Bauelemente einbezogen werden muss.

Bei der Restaurierung von denkmalgeschützten Gebäuden können Sie von Förderungen profitieren. Kosten können steuerlich geltend gemacht werden und es können auch Fördermittel beantragt werden. Wie bei allen Förderungen, müssen Sie Anträge dafür allerdings vor Beginn der Baumaßnahmen einreichen. Nachträglich eingereichte Anträge sind nicht mehr zulässig.

Die Restaurierung denkmalgeschützter Bauten ist eine unserer Spezialitäten. Vom Fachwerkhaus, über das Landgut aus Sandstein bis hin zur Kirche haben wir schon diverse Restaurationen sowie An- und Umbauten geplant und ausgeführt. Wir helfen Ihnen durch den Dschungel aus Vorschriften, Anträgen und Förderungen. Vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin für eine individuelle Beratung zu Ihrem Vorhaben.

Restaurierung
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