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6 attraktive Reihenhäuser und ein Doppelhaus im Wohngebiet »Bahnhofstraße« in Velpke

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Altbausanierung und Denkmalschutz: Was muss man beachten?

Herausforderungen einer Altbau- und Denkmalsanierung

Viele wählen beim Hausbau den Weg, eine Gebrauchtimmobilie zu kaufen. Doch die meisten Altbauten weisen einen Sanierungs- und Modernisierungsstau auf, der unbedingt behoben werden muss, um den Wohnkomfort, Mieteinnahmen oder den Wert der Immobilie zu verbessern. Eine energetische Sanierung ist dafür unerlässlich. Moderne, energiesparende Technologien können auch in alte Fenster und Fassaden eingebaut werden, um einen hohen Energieverlust zu vermeiden und die Betriebskosten niedrig zu halten.

Wer sich der Herausforderung stellt und eine Denkmalschutzimmobilie sanieren möchte, benötigt vor allem Geld für die Investitionen und Geduld. Dafür erhalten Eigentümer viele steuerliche Vorteile und auch staatliche Förderungen. Sind die denkmalgeschützen Immobilien dann saniert, steigt natürlich der Immobilienwert signifikant. Eine Altbausanierung ist also eine lohnenswerte Investition.

Tipps zur Altbausanierung

Vor dem Kauf eines älteren Objekts sollten Interessenten unbedingt einen Energieberater, Bausachverständigen oder Architekten konsultieren. Obwohl dies zusätzliche Kosten verursacht, zahlt es sich normalerweise aus, da sie typische Schadensbilder und Baumängel zuverlässig erkennen und sofort die Kosten beziffern können. Andernfalls kann eine eigene Kalkulation für die Altbausanierung leicht ins Unerwartete abweichen. Versteckte Mängel und deren notwendige Beseitigung können zu einer Kostenexplosion bei der Sanierung führen. Besonders bei der Denkmalsanierung ist diese Expertise von unschätzbarem Wert.

Sachverständige, die Erfahrung mit denkmalgeschützten Gebäuden und deren Sanierung haben, erkennen nicht nur den typischen Modernisierungsbedarf solcher Objekte. Sie sind auch mit den umfangreichen Vorgaben von Denkmalschutzbehörden vertraut und wissen, wie man eine bezahlbare Lösung zur Altbausanierung findet, die die Anforderungen des Denkmalschutzes erfüllt.

Für eine rechtssichere Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes muss der Genehmigungsprozess vor Beginn der Arbeiten abgeschlossen werden. Dazu muss ein Antrag gestellt und die Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde abgewartet werden. Erst nach Erhalt der Zustimmung kann mit der Sanierung des Altbaus begonnen werden. Experten können Ihnen helfen, den Genehmigungsprozess zu koordinieren und die notwendigen Fördermittel und steuerlichen Vorteile für die Denkmalsanierung zu erhalten.

Mehr Informationen zum Denkmalschutz und Haus renovieren 

Die steuerlichen Vorteile machen Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, zu einer begehrten Anlageform. Solche Immobilien sind zudem einzigartig und üblicherweise in den besten Lagen von Städten oder Gemeinden zu finden. Dadurch sind Denkmalschutzobjekte eine besonders wertstabile Investition. Die Durchführung einer Denkmalsanierung steigert die Attraktivität und den Wert der Immobilie noch weiter.

Eigentümer sollten das Denkmalamt als Partner ansehen und nicht als lästige Behörde. Denn das Amt hat ein großes Interesse daran, historische Stadtbilder und Denkmalschutzbauten möglichst originalgetreu zu erhalten. Die Denkmalschutzbehörde genehmigt viel mehr als gemeinhin angenommen, insbesondere bei Innenausbauten. Moderne Elektrik, Heizungstausch oder neue Bäder und Küchen erhöhen nicht nur den Komfort, sondern sorgen auch dafür, dass das Objekt genutzt wird und somit erhalten bleibt.

Weitere Maßnahmen beim Denkmalschutz-Umbau, die meist schnell und einfach Genehmigungen erhalten:

  • Sanierung tragender Wände und Bauteile
  • Trockenlegung feuchter Wände oder Kellerdeckendämmung
  • Wandrenovierungen innen mit Putz und Neuanstrich

Für eine Genehmigung ist es entscheidend, dass das Äußere und der spezielle Charakter der Immobilie durch die Altbausanierung nicht verändert wird. Änderungen wie ein Fenstertausch oder eine neue Fassade werden daher sehr sorgfältig geprüft. Ein Erhalt der alten Kastenfenster oder der Stuckfassade ist in der Regel erforderlich. Zusätzliche Balkone oder die Umwandlung von freigelegten Balken in eine Betondecke werden hingegen meist nicht genehmigt.

Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzen, erfordert die energetische Sanierung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) weniger Auflagen und Sanierungspflichten als bei anderen Immobilien. Denn gerade bei dieser Art von Gebäuden ist eine energetische Sanierung notwenig. Eine effiziente Innendämmung kann eine attraktive Fassade oder historische Baustoffe an der Außenwand nicht beeinträchtigen. Informieren Sie sich über weitere Details zur energieeffizienten Sanierung denkmalgeschützter Gebäude.